Um an der Wertung des Laucup Waldeck-Frankenberg teilzunehmen, ist eine Anmeldung für die gesamte Serie erforderlich.
Strecken:
Zur Cup-Wertung gehören alle Strecken, die von den Vereinen 2025 angeboten werden.
Wertungen:
Eine bestimmte Anzahl von Läufen ist notwendig, um in die Wertung zu kommen:
Erwachsene
- Halbmarathon: mindestens 3 von 6 Volksläufen, bei denen ein Halbmarathon angeboten wird
- 10 Kilometer: mindestens 8 von 17 Volksläufen, bei denen ein 10 Kilometer-Lauf angeboten wird
- 5 Kilometer: mindestens 8 von 17 Volksläufen, bei denen ein 5 Kilometer-Lauf angeboten wird
- Nordic Walking: mindestens 6 von 11 Volksläufen, bei denen Nordic Walking angeboten wird
Jugend
- alle Strecken: mindestens 6 von 15 Volksläufen
Schüler/ Bambini
- mindestens 6 von 15 Volksläufen
In folgenden Klassen erfolgen Jahrgangswertungen:
Bambini, Schüler, Jugend
In folgenden Klassen erfolgen 5-Jahres-Wertungen ab M/W 30:
Erwachsene (alle Strecken)
Wichtiger Hinweis für Schüler und Jugendliche:
Laut Verordnung vom HLV dürfen an einem Veranstaltungstag keine Mehrfachstarts von Jugendlichen (U16 und jünger) erfolgen und gewertet werden.
Keine Langstrecken (ab 5 km) für Jugendliche U12. Weitere Informationen dazu in der DLO.
„Orga-Läufe“
Um auch den mit der Organisation des eigenen Volks- oder Straßenlaufes beschäftigten und somit oftmals am Tag des eigenen Wettkampfes verhinderten Sportlern die Wertung für den Laufcup zu ermöglichen, ist die Teilnahme an einem sogenannten „Organisatoren-Lauf“ möglich.
Dabei wird die erbrachte Leistung jedoch so gewertet, als sei die jeweilige Läuferin oder der jeweilige Läufer in seinem Rennen und seiner Altersklasse Letzte bzw. Letzter geworden. Diese Regelung soll es den Sportlern erleichtern, die Anzahl der geforderten Cupläufe zu erreichen.
In ganz besonderen Ausnahmefällen kann diese Regelung (überstandene Krankheit, plötzliche persönliche und dringende Verhinderung) auch anderen Sportlern (nach vorheriger Absprache!) gewährt werden, um die Wertungskriterien zu erfüllen. Das korrekte Absolvieren der Strecke muss vom jeweiligen Veranstalter sichergestellt werden.
Haftung:
Ihre Gesundheit ist uns wichtig! Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:
1. Der Veranstalter bzw. sein medizinischer Dienst kann einen Teilnehmer aus dem Rennen nehmen, wenn dessen Gesundheit gefährdet ist (IWR 240-Regel der IAAF).
2. Bei extremer Witterung (z. B. warm und schwül) werden seitens des Veranstalters zusätzliche Maßnahmen ergriffen (z. B. zusätzliche Erfrischungsstellen). Auch eine Absage der Veranstaltung kann bei extremen Bedingungen erwogen werden.